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09.03.2016 | permalink
EU verschiebt Entscheidung über Glyphosat-Zulassung
Die Entscheidung über eine weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat in der EU ist vorerst vertagt worden. Die EU-Kommission verschob die für Dienstag erwartete Abstimmung darüber, ob das Herbizid auch in den nächsten 15 Jahren eingesetzt werden darf, da sich Medienberichten zufolge keine ausreichende Mehrheit der Mitgliedsstaaten abzeichnete. Ein Diplomat in Brüssel habe bestätigt, dass die Verlängerung im zuständigen Fachausschuss nicht zur Abstimmung gestellt wurde. Die EU-Mitgliedsstaaten Frankreich, Italien, Schweden und die Niederlande hatten angekündigt, mit Nein stimmen zu wollen, die Bundesregierung konnte bis Montag noch keine gemeinsame Position finden. Für eine qualifizierte Mehrheit wären 55% der Mitgliedstaaten notwendig, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung vertreten. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Martin Häusling, bezeichnete die Vertagung der Entscheidung als ersten großen Erfolg gegen das deutschland- und weltweit am häufigsten verkaufte Herbizid. Seit Monaten tobt ein erbitterter Streit über die Gesundheitsgefahren durch Glyphosat. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation hatte im März letzten Jahres Glyphosat als „wahrscheinlich“ krebserregend für den Menschen eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) halten den Wirkstoff für „wahrscheinlich“ nicht krebserregend. Häusling nannte den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, die Zulassung bis 2031 zu verlängern, unverantwortlich. „Nach wie vor ist nicht geklärt, wie sich der Einsatz von Glyphosat auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirkt. Die WHO hat Glyphosat als krebserregend eingestuft. Die EU-Kommission muss in den kommenden Wochen für eine umfangreiche und ausgewogene Analyse der Risiken sorgen und die Bewertungen der gemeinsamen Pestizid-Kommission (JMPR) der UN-Weltgesundheits- und Ernährungsorganisationen WHO und FAO abwarten,“ teilte er am Dienstag mit. Das entspreche dem Vorsorge-Prinzip, dem die EU-Kommission verpflichtet sei. Die Bundesregierung hielt sich bedeckt: „Wir haben die Entscheidung der EU-Kommission zur Kenntnis genommen. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission in Kürze einen neuen Abstimmungstermin benennt. Wir werden auf Basis der dann vorliegenden Informationen eine Ressortabstimmung im Rahmen der Bundesregierung durchführen,“ erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums. (ab)