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04.03.2015 | permalink
Gerichtsurteil bremst Gentechnik in Ghana vorläufig aus

In Ghana hat ein Gericht das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen bis auf Weiteres gestoppt. Die Nichtregierungsorganisation Food Sovereignty Ghana (FSG) hatte im Februar das Nationale Komitee für Biosicherheit (NBC) und das Landwirtschaftsministerium (MoFA) aufgrund eines Verstoßes gegen das Biosicherheitsgesetz angeklagt, da diese nicht dazu berechtigt seien, über gentechnisch veränderter Organismen zu entscheiden. „Unser Fall ist ganz leicht: Laut Abschnitt 13 des Biosafety Act 831 aus dem Jahr 2011 ist nur die Nationale Behörde für Biosicherheit autorisiert, über das kommerzielle Inverkehrbringen von GVO in Ghana zu entscheiden“, argumentierte Food Sovereignty Ghana. Das erstinstanzliche Gericht entschied am Dienstag, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Behörde jedoch nicht existiert hatte. Das gültige Biosicherheitsgesetz fordert die Einrichtung der Behörde anstelle des im Gesetz von 2007 genannten Komitees. „Wir fordern nicht nur eine einstweilige Verfügung in Bezug auf das Inverkehrbringen von Gentechnik-Reis und Kuhbohnen, sondern aller Gentechnik-Pflanzen, bis eine Nationale Behörde für Biosicherheit eingerichtet ist“, betonte FSG. Diese Behörde wurde zwar am 17. Februar, dem Tag des Prozessbeginns, aus heiterem Himmel geschaffen. Da die einstweilige Verfügung jedoch im Vorfeld beantragt wurde, untersagte der Richter die Vermarktung und Entwicklung von GVO bis zum Ende des Prozesses. Die Verhandlung wird am 2. April fortgesetzt. Momentan gibt es bereits Feldversuche mit Gentechnik-Reis und Kuhbohnen in Ghanas südlicher Provinz Ashanti: Freisetzungsversuche mit Gentechnik-Reis begannen im April 2013 in Nobewam in Ashanti, nachdem das nicht autorisierte Nationale Komitee für Biosicherheit grünes Licht gegeben hatte. Im Dezember 2014 hatte das Savannah Agricultural Research Institute (SARI) angekündigt, dass die Entwicklung von gentechnisch veränderten Bt Kuhbohnen kurz vor dem Abschluss stehe. (ab)