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12.09.2014 | permalink
Costa Rica: Gentechnik-Zulassungsverfahren für verfassungswidrig erklärt
Gentechnikgegner in Costa Rica feiern einen Etappensieg: Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs urteilte am Donnerstag, dass die gesetzlichen Regelungen zur Zulassung gentechnisch veränderter Organismen verfassungswidrig sind, da sie grundlegende Rechte der Bevölkerung verletzen. Basierend auf dem Pflanzenschutzgesetz aus dem Landwirtschaftsministerium (MAG) hatte die Nationale Kommission für Biosicherheit gentechnisch veränderte Maissorten des Saatgutkonzerns Monsanto in Costa Rica zugelassen. Umweltschützer hatten daraufhin im Dezember 2012 Klage eingereicht, der im Februar 2013 stattgegeben wurde. Nun urteilten die obersten Richter, dass das Gesetz die Verfassung des zentralamerikanischen Landes aus zwei Gründen verletzt: Zum einen, da es für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, wodurch das verfassungsmäßige Recht auf eine gesunde Umwelt verletzt würde. Zum anderen werden die technischen Informationen, die die Grundlage für die Zulassung bilden, geheim gehalten, wodurch das Recht auf Informationsfreiheit der Bürger beschnitten werde. Nun müssen diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wodurch Einsprüche erleichtert werden. Das Urteil betrifft nur das Pflanzenschutzgesetz, das den Zulassungsprozess für GVO regelt und verbietet Gentechnik nicht generell oder beeinträchtigt bereits genehmigte Zulassungen. Das Gesetz muss jedoch geändert werden und noch anhängige Zulassungen können bis dahin nicht erteilt werden. „Es ist ein wichtiger Präzedenzfall, der zeigt, dass die Interessen der Unternehmen - unter anderem des internationalen Konzerns Monsanto, der einen Antrag auf Zulassung von Mais gestellt hat - begünstigt wurden durch ein Zulassungsverfahren, das den Grundrechten der Bevölkerung entgegensteht“, kommentierte der Ökologische Verband FECON das Urteil.
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